OFFENE FRAGEN?
Dein Anspruch beträgt bis zu 100 % Deiner bezahlten Rechnung, abzüglich unserer Vergütung im Erfolgsfall. Unsere Experten prüfen Deinen konkreten Fall kostenfrei und leiten ein Mahnverfahren gegen abzockende Dienstleister ein. Du gehst dabei kein Risiko ein, versprochen!
Wenn die in Rechnung gestellte Dienstleistung in einem auffälligen und besonders groben Missverhältnis zu der erbrachten Leistung steht entfällt der Vergütungsanspruch teilweise bis vollständig. Somit ist der Dienstleister zur Rückzahlung verpflichtet. Dies sieht auch die Rechtssprechung so: Ein geschlossener Werkvertrag ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als wucherähnliches Geschäft sittenwidrig und gemäß § 138 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nichtig (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 – V ZR 34/12; BGH, Urteil vom 19. Januar 2001 – V ZR 437/99). Gerne übernehmen wir Deinen Fall nach Prüfung Deiner bezahlten Rechnung und übernehmen für Dich die Durchsetzung Deiner Forderungsansprüche.
Bei der Beauftragung von dein-geld-zurueck24 trägst Du keinerlei Risiko. Sollten wir außergerichtlich kein Ergebnis erzielen, klagen wir die Forderung – nach Rücksprache mit Dir bis zur höchsten Instanz – ein. Sollte der gerichtliche Weg erfolglos enden, übernimmt dein-geld-zurueck24 auch hierfür sämtliche Kosten. Lediglich bei Erfolg berechnen wir eine Vergütung in Höhe von 30% (zzgl. USt.) der zurückerlangten Summe.
Zum Beispiel:
Du hast für eine Nottüröffnung EUR 700,- bezahlt und reichst Deine Rechnung bei uns ein. Wir stellen fest, dass mindestens EUR 400,- zu Unrecht in Rechnung gestellt wurden und fordern diese in einem Mahnverfahren für Dich zurück. Mahngebühren, Portokosten, Kosten der Adressermittlung und etwaige Zinsen sind vom Schlüsseldienst zu zahlen. Von den EUR 400,- erhalten wir 30% Erfolgsprämie (zzgl. 19% USt.). Das heißt wir überweisen Dir EUR 257,20 direkt auf Dein Konto zurück.
Wir empfehlen ab einer Rechnungssumme von 400 € und je nach erbrachter Dienstleistung (Türnotöffnung, Rohrreinigung, Schädlingsbekämpfung etc.) in den letzten 3 Jahren für Dich tätig zu werden. Die Summe kann sich aus kleineren Beträgen zusammensetzen, es muss sich nicht um eine Einmalzahlung handeln. Im persönlichen Gespräch können wir gerne auch genauer auf Deinen Fall eingehen. Falls Du eine oder mehrere Rechnungen in dieser Größenordnung hast kannst Du uns gerne kontaktieren.
Grundsätzlich können wir, auf Grund der regelmäßigen Verjährungsfrist nach §197 BGB, Deine Rechnungen bis zu drei Jahre rückwirkend angreifen. Bis Ende 2020 ist es daher möglich, dass wir alle Deine Forderungen seit dem 01.01.2017 zurückholen.
Unser Unternehmen ist staatlich reguliert und wird durch den Präsidenten des örtlichen Landgerichts beaufsichtigt. Um unsere Dienstleistung anbieten zu dürfen, haben wir praktische und sachliche Fachkunde nachgewiesen, persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie Versicherungsschutz bis zu 250.000 Euro.
Deine Angaben und Daten sind bei uns sicher. Die Kommunikation zwischen Deinem Computer, Tablet oder Smartphone und unserem Server ist per SSL verschlüsselt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail sowie nach Absprache via WhatsApp (Ende-zu-Ende-verschlüsselt). Du erhältst von uns keine Briefe auf dem Postweg.
Wurde die Rechnung bereits bezahlt und liegt ein wucherisches Geschäft deutlich oberhalb des marktüblichen Preisniveaus vor, ist mindestens der oberhalb des marktüblichen Preisniveaus liegende Rechnungsbetrag vom Notdienst zurück zu überweisen.
Auf Grund der – insbesondere durch irreführenden Onlineangebote und unregulierten Berufsausübung – massiv zunehmenden Abzocke, ist es uns ein Anliegen, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen. Da wir von der erfolgreichen Umsetzung Deiner Ansprüche überzeugt sind, tragen wir alle Anwalts- und Gerichtskosten und übernehmen damit das gesamte finanzielle Risiko.